| 1. | Allgemeines | |
| 1. | Angebot nur für gewerbliche Verbraucher. | |
| 2. | Diese Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und Lieferverträge. Dies gilt auch bei anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers. Etwaige Abweichungen müssen im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. | |
| 3. | Unsere jeweils gütige Preisliste ist ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen. | |
| 4. | Für Vollkaufleute im Sinne des Gesetzes gilt Adelsheim als Erfüllungsort und Gerichtsstand als vereinbart. | |
| 5. | Sofern sich aus diesen Bedingungen nichts Gegenteiliges ergibt, gelten die Geschäftsbedingungen der Papierindustrie des Bundesgebietes in der jeweils gültigen Fassung. | |
| 6. | Durch die etwaige Unwirksamkeit eines oder mehrer Teile dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt. | |
| 7. | Kundendaten werden -soweit im Rahmen unseres Geschäftes notwendig- nur in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. | |
| 2. | Preise | |
| 1. | Die in unserer Preisliste genannten Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung und Transportkosten nicht ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten ausschließlich MwSt. | |
| 2. | Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste wird die vorausgegangene ungültig. | |
| 3. | Alle Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tage des Zustandekommens des Liefervertrages gültig sind, berechnet. | |
| 3. | Angebot und Auftragsbestätigungen | |
| 1. | Alle Angebote sind freibleibend. | |
| 2. | Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei sofortiger Lieferung ab Lager erfolgt keine Auftragsbestätigung. | |
| 4. | Lieferung Inland | |
| Aufträge mit einem Nettowarenwert bis 25,-€ + 5,- € Mindermengenzuschlag | ||
| b) | Aufträge mit einem Nettowarenwert ab 200,- € werden frei Haus ausgeführt. | |
| c) | Die Wahl der Verpackung, des Versandweges und der Versandart behalten wir uns vor. Mehrkosten für spezielle Versendungsformen und/oder Verpackungen trägt der Auftraggeber. | |
| 2. | Lieferung erfolgt in der Regel kurzfristig ab Lager | |
| 3. | Liefertermine sind nur gültig wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. | |
| 4. | Das Transportrisiko trägt der Empfänger, das gilt auch für Lieferungen frei Empfangsort bzw. frei Haus. Bitte hierzu besonders Punkt 9. Transportschäden beachten. | |
| 5. | Zur Wahrung von Ersatzansprüchen bei etwaigen Transportschäden hat der Käufer alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. | |
| 6. | Durch höhere Gewalt wie z.B. Streik, Krieg, Aufruhr usw. verursachte Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Sofern die Lieferung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Schadensersatzansprüche entstehen in beiden Fällen nicht. | |
| 5. | Zahlung | |
| Banklastschrift nach 14 Tagen netto, Formular wird Ihnen vor der ersten Auslieferung übermittelt, Großfirmen und Behörden, 30 Tage netto gegen Rechnung. | ||
| 6. | Zahlungsverzug | |
| Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem Fälligkeitstag der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, unbeschadet etwaiger anderer darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche. | ||
| 7. | Eigentumsvorbehalt | |
| 1. | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller etwa noch offenen Forderungen aus früheren Lieferungen bzw. bis zur Einlösung aller Schecks unser Eigentum. | |
| 2. | Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, über die Ware zu verfügen sie zu verarbeiten und zu veräußern. | |
| 3. | Alle Forderungen für unter unseren Eigentumsvorbehalt stehende Waren gehen mit Abschluß des Wiederverkaufsvertrages auf uns über. | |
| 4. | Die Be- oder Verarbeitung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne daß dadurch Verpflichtungen für uns entstehen. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware in der Höhe des Wertes unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. | |
| 5. | Der Käufer hat alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. | |
| 8. | Produkthaftung | |
| Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung iSd PHG gegen uns richten sind ausgeschlossen, es sei denn der Regreßbeteiligte weist nach, daß der Fehler in unserer Spähre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. | ||
| 9. | Gewährleistung | |
| 1. | Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen. | |
| 2. | Beanstandungen mü:ssen uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware mitgeteilt werden. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung geltend zu machen. Unsere Gewährleistunfspflicht erlischt, wenn etwaige Mängel nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware angezeigt werden. | |
| 3. | Mängelrügen müssen uns grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden. | |
| 4. | Der Käufer muß uns eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumen. | |
| 5. | Im Falle einer mißlungenen oder unterlassenen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Für etwaige Mängelfolgeschäden haften wir nicht es sei denn, uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen wird vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Im übrigen haften wir grundsätzlich nur bis zur Höhe des Warenwertes. | |
| 6. | Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung -auch von Teilbeträgen- nicht berührt. Der Käufer hat nicht das Recht die Zahlung zurückzuhalten. | |
| 7. | Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung. | |
| 8. | Rücksendungen müssen in jedem Fall -auch bei Falschlieferung- mit uns vereinbart werden. Die Abholung wird nach entsprechender Meldung durch den Empfänger von uns veranlaßt | |
| 10. | Transportschäden | |
| 1. | Für Transportschäden -auch für verdeckte- haften nicht wir sondern der betreffende Transportführer (Spedition, Bahn, Post oder Paketdienst). | |
| 2. | Eingehende Sendungen sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit überprüfen. Für nicht vollständige oder beschädigte Sendungen keine Quittungen bzw. nur eine eingeschränkte/ vorbehaltliche Quittung erteilen. | |
| 3. | Den Transportführer spätestens nach 3 Tagen (Post innerhalb 24 Stunden), benachrichtigen. Ware und Verpackung bis zur Schadensaufnahme unverändert belassen. Wir schicken Ihnen ggf. Ersatz. | |
| 4. | Sollten Sie Ihre Ansprüche an uns übertragen wollen, so benötigen wir von Ihnen das Frachtdokument, eine Schadensbeschreibung und eine Abtrittserklärung. | |
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